Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

1999 veröffentlichte das World Wide Web Consortium die Web Content Accessibility Guidelines, Richtlinien mit umfangreichen Empfehlungen für barrierefreies bzw. barrierearmes Webdesign. Das Befolgen der Richtlinien fördert die Zugänglichkeit und stellt allen Nutzern unabhängig von Zugangsort und Zugangsart äquivalente Inhalte zur Verfügung.
Stand 19.01.2009

Inhaltsübersicht:

  1. Das World Wide Web Consortium
  2. Web Content Accessibility Guidelines 1.0
  3. Web Content Accessibility Guidelines 2.0

Das World Wide Web Consortium

Das World Wide Web Consortium (W3C) ist ein Gremium, dass den Fortschritt innerhalb des Mediums Web durch die Entwicklung einheitlicher Technologien fördern und sicherstellen will. 1999 veröffentlichte das W3C die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

Die WCAG wurden von der Web Accessibility Initiative (WAI) des W3C erarbeitet und werden deshalb auch als WAI-Richtlinien bezeichnet. Die Richtlinien enthalten umfangreiche Empfehlungen (in englischer Sprache) für das Gestalten von Webseiten und bilden die Basis aller Vorgaben für barrierefreies Webdesign. Das Befolgen der Richtlinien fördert die Zugänglichkeit der Website und stellt allen Nutzern unabhängig von Zugangsort und Zugangsart äquivalente Inhalte zur Verfügung.

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Web Content Accessibility Guidelines 1.0

Zugänglichkeitsrichtlinien

Insgesamt bestehen die WCAG in der Version 1.0 aus 14 Richtlinien mit insgesamt 65 Checkpunkten verteilt auf drei Prioritätsstufen.

Aufbau der Web Content Accessibility Guidelines 1.0

Bildbeschreibung "Aufbau der Web Content Accessibility Guidelines 1.0": Bestehen aus drei Kategorien. Priorität 1 (Muss), Priorität 2 (Soll), Priorität 3 (Kann).

Priorität 1

Priorität 1 beinhaltet sog. Muss-Kriterien, die grundlegende Erfordernisse abbilden, damit bestimmte Gruppen Web-Dokumente verwenden können.

Priorität 1 beinhaltet bspw.

  • das Bereitstellen eines Text-Äquivalents für jedes Nicht-Text-Element (siehe Grafiken),
  • die zusätzliche Kennzeichnung von mit Farbe dargestellter Information durch Hervorhebung oder andere Stilmittel (siehe Texthervorhebungen und Informative Grafiken),
  • das Kenntlichmachen von Änderungen der natürlichen Sprache innerhalb des Dokumententextes (siehe Sprachwechsel),
  • die Lesbarkeit des Dokumentes auch ohne Style Sheets (siehe Cascading Style Sheets),
  • das Vermeiden von Bildschirmflackern (siehe Informative Grafiken) und
  • das Formulieren der Inhalte in klarer und einfacher Sprache (siehe Sprache).

Des Weiteren beinhalten die Richtlinien und Checkpunkte der Priorität 1 Anforderungen zum Gestalten von Tabellen und Framesets: Das Kennzeichnen von Zeilen- und Spaltenüberschriften bei Datentabellen, die Zuordnung von Daten- und Kopfzellen sowie das Betiteln von Frames, um die Navigation und Identifikation zu erleichtern.

Priorität 2

Das Umsetzen der unter Priorität 2 erfassten sog. Soll-Kriterien beseitigt signifikante Hindernisse für den Zugriff auf Web-Dokumente.

Priorität 2 fordert bspw.

Weiterhin wird unter Priorität 2 das Verwenden von Style Sheets (siehe Cascading Style Sheets) und W3C-Technologien (siehe Aktuelle Technologien und Extensible Hypertext Markup Language), das Hinzufügen semantischer Informationen über die Einbindung von Metadaten (siehe Metatags), das Bereitstellen eines Inhaltsverzeichnisses (siehe Sitemap) sowie die konsistente Verwendung von Navigationsmechanismen (siehe Konventionen der Webnavigation) erfasst.

Außerdem sind Bilder zur Informationsdarstellung (siehe Schriftgrafiken), blinkende Elemente (siehe Informative Grafiken), automatische Aktualisierungen, Weiterleitungen und das Erscheinen neuer Fenster (siehe Dynamische Inhalte), überholte Elemente (siehe Kopfbereich und Textkörper), Layouttabellen sowie Framesets zu vermeiden und die Funktionsweise der Webseiten bei abgeschalteten Skripten sicherzustellen (siehe Dynamische Inhalte).

Priorität 3

Priorität 3 umfasst sog. Kann-Kriterien. Das Umsetzen der Richtlinien und Checkpunkte dieser Priorität erleichtert den Zugriff auf Web-Dokumente.

Dazu müssen bspw.

Informationen sind zu gruppieren und in einem konsistenten Präsentationsstil darzustellen. Wenn es das Verständnis der Seite erleichtert, sind für Texte grafische oder akustische Präsentationen zu ergänzen. Zur Erfüllung der Priorität 3 müssen Tabellen jeweils eine Zusammenfassung und lange Kopfzellen eine Abkürzung enthalten.

Konformitätsstufen

Für Anbieter von Webseiten hat das W3C Konformitätslogos entwickelt, mit denen der Umsetzungsgrad der WCAG angezeigt werden kann (a = Priorität 1, aa = Priorität 2, aaa = Priorität 3). Der Gebrauch dieser Logos auf Seiten, die die Richtlinien und Checkpunkte erfüllen, soll das Bewusstsein für Barrierefreiheit steigern.

Konformitätsstufen

Bildbeschreibung "Konformitätsstufen": Logos vom W3C zur Signalisierung verschiedener Umsetzungsgrade.

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Web Content Accessibility Guidelines 2.0

Am 11. Dezember 2008 wurden die überarbeiteten Web Content Accessibility Guidelines in der Version 2.0 veröffentlicht.

Neu ist die Aufteilung der WCAG in 4 Grundsätze als Grundlage für die Web-Zugänglichkeit: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Diesen Grundsätzen sind 12 Richtlinien mit grundlegenden Zielen unterstellt, die Erfolgskriterien abbilden und auf entsprechende Techniken zur Umsetzung verweisen (siehe Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0).

Grundsatz 1: Wahrnehmbarkeit

Grundsatz 1: Wahrnehmbarkeit (Informations-und Benutzer-Interface-Komponenten)

Richtlinie 1.1: Text-Alternativen für Nicht-Text-Elemente
betrifft z.B. Eingabe- und Bedienfelder, Bilder
Richtlinie 1.2: Alternativen für die Zeit-basierte Medien
z.B. Bildunterschriften und Alternativen für Audio-und Video-Dateien
Richtlinie 1.3: Anpassbarkeit von Inhalten
z.B. Informations- und Strukturerhalt
Richtlinie 1.4: Unterscheidbarkeit
sehen und hören der Inhalte: z.B. farbliche Trennung von Vorder- und Hintergrund (Kontrast-Verhältnis mind. 4.5:1), individueller Audio-Start/Stop, Hintergrundgeräusche mind. 20 Dezibel leiser als Vordergrund, 200%-Vergrößerung ohne horizontalen Scrollbalken, Anpassbarkeit von Vorder- und Hintergrundfarbe, Text-Breite max. 80 Zeichen, kein Blocksatz, Absatz-Zeilenabstand mind. 1.5, Absatz-Abstand mit 1.5 größer als Zeilenabstand

Grundsatz 2: Bedienbarkeit

Grundsatz 2: Bedienbarkeit (von User-Interface Komponenten und Navigation)

Richtlinie 2.1: Tastatur-Bedienbarkeit
z.B. das Navigieren über die Tastatur statt mit der Maus ermöglichen
Richtlinie 2.2: ausreichend Zeit zum Lesen und Verwenden des Inhaltes
vom Nutzer anpassbar, zeitbasierte Aktionen können z.B. vom Nutzer angehalten werden
Richtlinie 2.3: Blinkende Elemente
z.B. extremes Blinken (mehr als drei Bildwechsel pro Sekunde) vermeiden, da es sonst Anfälle auslösen kann
Richtlinie 2.4: Navigierbarkeit
Navigationshilfen: z.B. wiederkehrende Blöcke überspringen, Seitentitel, Verweisziele, Überschriften, Label, Navigationspfad

Grundsatz 3: Verständlichkeit

Grundsatz 3: Verständlichkeit (von Inhalt und Betrieb der Benutzer-Schnittstelle)

Richtlinie 3.1: Lesbarkeit
Text lesbar und verständlich: z.B. Dokumentensprache, Sprachwechsel (span-Element mit lang-Attribut), Definition von Fremd-/Fachwörtern (dfn-Element), Abkürzungen (abbr-Element), Akronyme (acronym-Element), Aussprache
Richtlinie 3.2: Verlässliche, erwartungskonforme Funktionsweise
z.B. bei Fokus oder Eingabe keine ungefragte Inhaltsänderung, konsistente Navigation und Identifikation, Änderungen nur auf Benutzer-Anfrage
Richtlinie 3.3: Eingabe-Hilfe
Unterstützung, um Fehler zu vermeiden und zu korrigieren: z.B. beschreibende Labels, Daten-Format-Beispiel, Formularübersicht mit Änderungsmöglichkeit

Grundsatz 4: Robustheit

Grundsatz 4: Robustheit

Richtlinie 4.1: Kompatibilität mit derzeitigen und künftigen Benutzer-Agenten und unterstützenden Technologien maximieren
Markup, Elemente, Identifikatoren, Attribute, z.B. Name, Funktion und Wert übermitteln

Das Umsetzen der WCAG fördert die Barrierefreiheit, verbessert für die Einen die Nutzbarkeit und ist für andere Nutzergruppen die Voraussetzung, überhaupt mit dem Medium Web arbeiten zu können. Für Unternehmen und Privatpersonen ist die barrierefreie Gestaltung von Webseiten freiwillig. Doch auch im Web gewinnt das Thema Gleichstellung immer mehr an Bedeutung. Und barrierefreies bzw. barrierearmes Webdesign ist zu großen Teilen nur ein sauberes Umsetzen der technologischen Grundlagen!

Weiterführende Literatur:

World Wide Web Consortium:
Symbol für 'Artikel im Web verfügbar'
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0,
http://www.w3.org/TR/WCAG20/, World Wide Web Consortium,
Datei vom 11.12.2008
Hartmann, René:
Symbol für 'Artikel im Web verfügbar'
Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0,
World Wide Web Consortium,
Datei vom 11.01.2002 (Nachtrag 10/2012: Datei nicht mehr verfügbar - http://www.w3c.de/Trans/WAI/webinhalt.html)

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