Wirtschaftsinformatik (Bachelor-Studiengang): Betriebswirtschaftslehre (2. Semester)

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MR / CM, Kurs vom 01.10.2002 - 31.03.2003

Betriebswirtschaftslehre (Investition und Finanzierung): Innenfinanzierung: Innenfinanzierung (Formen der Innenfinanzierung, Finanzierung aus Umsatzerlösen, Selbstfinanzierung, Beurteilung der Selbstfinanzierung, Kapitalfreisetzungs- und -erweiterungseffekt, Beurteilung des Kapazitätserweiterungseffekts, Finanzierung aus Rückstellungsgegenwerten, Finanzierung aus sonstigen Kapitalfreisetzungen).

Innenfinanzierung

Bei der Innenfinanzierung erfolgt keine Zuführung von Eigen- oder Fremdkapital von außen, sondern bisher gebundenes Kapital wird in frei verfügbare liquide Mittel zur möglichen Finanzierung von Investitionen umgewandelt.

Zwei Bedingungen:

  1. Dem Unternehmen fließen in einer Periode liquide Mittel aus dem betrieblichen Umsatzprozess zu.
  2. Dem Zufluss der Mittel stehen in der gleichen Periode auch nichtauszahlungswirksame Aufwendungen gegenüber.

Formen der Innenfinanzierung

Formen der Innenfinanzierung

Bildbeschreibung "Formen der Innenfinanzierung": Zwei Formen. Erstens: Finanzierung aus Umsatzerlösen (Finanzierung aus zurückbehaltenen Gewinnen, Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten, Finanzierung aus Rückstellungsgegenwerten). Zweitens: Finanzierung aus sonstigen Kapitalfreisetzungen (Rationalisierung, Vermögensumschichtung).

Die Finanzierung aus Umsatzerlösen wird auch als bezeichnet.

Der Begriff Innenfinanzierung wird auch im weiteren Sinne verstanden, d.h. sie ist auch möglich durch reine Bewertungsakte (z.B. Steigen von Marktwerten über die Anschaffungswerte).

Zusätzliche Investitionen sind aber damit nicht finanzierbar!

Finanzierung aus Umsatzerlösen

Finanzierung aus Umsatzerlösen setzt voraus, dass

in den Verkaufspreisen enthalten sein, d.h. kalkuliert werden müssen.

Materialkosten (zur Finanzierung nicht verwendbar)
+ Lohnkosten (zur Finanzierung nicht verwendbar)
+ Abschreibungen (als Gegenwert zur Finanzierung verwendbar)
+ Rückstellungen (als Gegenwert zur Finanzierung verwendbar)
+ sonstige Kosten (zur Finanzierung nicht verwendbar)
+ Gewinn (als Gegenwert zur Finanzierung verwendbar)
= Angebotspreis

Die Produkte müssen zu diesem Preis verkauft werden und der Verkauf muss zu Einzahlungen führen.

Selbstfinanzierung

Selbstfinanzierung ist Finanzierung von Investitionen aus zurückbehaltenen, d.h. "thesaurierten" Gewinnen.

Es wird unterschieden

Bei der offenen Selbstfinanzierung wird der vom Unternehmen erwirtschaftete Gewinn in der Bilanz (daher: offen) ausgewiesen, und zwar in den Gewinnrücklagen. Rücklagen sind jene Gewinnanteile, die nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet und bereits versteuert worden sind.

Der Gegenwert des einbehaltenen Gewinns befindet sich in Aktivpositionen der Bilanz

Bei der stillen Selbstfinanzierung handelt es sich um die Nutzung stiller Reserven; das sind Kapitalreserven, die ihre Entstehung einer positiven Wertdifferenz zwischen Tageswert und Buchwert verdanken.

Sie resultiert auch aus

Beurteilung der Selbstfinanzierung

Aus der Selbstfinanzierung sind im besonderen Maße wegen des fehlenden Zugangs zum organisierten Kapitalmarkt Nichtkapitalgesellschaften angewiesen.

Für die Beurteilung der Selbstfinanzierung gilt: Es gib Vorteile und Nachteile.

Vorteile:

Nachteile:

Durch das Zusammenfallen von Sparer und Investor gelangen Selbstfinanzierungsmittel nicht auf den Kapitalmarkt, sein Volumen wird dadurch vermindert.

Keine regulierende Wirkung über den Kapitalmarktzins. Dadurch werden möglicherweise Investitionen ohne ausreichende Rentabilitätsermittlung realisiert.

Vorteile sind nur nutzbar, wenn das Unternehmen revolvierend Gewinne erwirtschaftet.

Kapitalfreisetzungs- und -erweiterungseffekt

Werden aus Abschreibungsgegenwerten zurückfließende Mittel nicht zur Ersatzbeschaffung benötigt, so können sie auch für Erweiterungsinvestitionen zum Einsatz kommen. Dieser Kapitalfreisetzungseffekt führt dann zum Kapazitäterweiterungseffekt (Marx-Engels-Effekt).

Beispiel: Ein Betrieb beschafft in vier aufeinanderfolgenden Jahren je eine Maschine (Anschaffungskosten: 4.000 €; Nutzungsdauer: 4 Jahre; lineare Abschreibung).

Kapitalfreisetzung (Beispiel)
rechts = Ende des Jahres
unten = Maschinen
Phase des Kapazitätsaufbaus Reinvestitionsphase
1 2 3 4 5 6 7 8
1
2
3
4
1.000 1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
Gesamte Jahresabschreibr. 1.000 2.000 3.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000
Gesamte aufgelaufene Mittel (kum.) 1.000 3.000 6.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000
Erforderliche Reinvestitionen 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000
Kapitalfreisetzung 1.000 3.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000

Hinweis: Zu Kapitalfreisetzung (6.000 €), Ende des 3. Jahres: Kapazitätserweiterung ab 3.Jahr möglich.

Beurteilung des Kapazitätserweiterungseffekts

Der Kapazitätserweiterungseffekt setzt eine durch Eigen- oder Fremdkapital finanzierte Grundausstattung voraus.

Eine Finanzierung aus Abschreibungen kann nur erfolgen, wenn die Abschreibungsgegenwerte in liquider Form über die Umsatzerlöse bereitgestellt werden. (Voraussetzung sowohl für Kapitalfreisetzungseffekt als auch für Kapazitätserweiterungseffekt)

Die freigesetzten Abschreibungsgegenwerte müssen wieder in Anlagenvermögen investiert werden! Jede andere Verwendung (z.B. Kredittilgung) führt nicht zum Kapazitätserweiterungseffekt!

Abschreibungsgegenwerte sind - wenn eine maximale Wirkung des Kapazitätserweiterungseffektes erreicht werden soll - kontinuierlich in gleichartige Anlagegüter zu investieren! (Praktisch nicht realisierbar)

Effekt wird auch dadurch reduziert, wenn keine konstanten Wiederbeschaffungskosten vorliegen. Er wird verstärkt, wenn zu gleichen Preisen produktivere Anlagen beschafft werden können.

Die Anlagen müssen soweit teilbar sein, dass eine Verwendung aller Abschreibungsgegenwerte in einer Periode möglich ist.

Kapazitätserweiterung ist nur sinnvoll, wenn auch ein entsprechender Absatz der Produkte gegeben ist.

Finanzierung aus Rückstellungsgegenwerten

Durch Bildung von Rückstellungen werden finanzielle Mittel an das Unternehmen gebunden, die auch zur Finanzierung von Investitionen verwendet werden können.

Finanzierung aus Rückstellungsgegenwerten ist als innerbetriebliche Fremdfinanzierung einzuordnen!

Für die Eignung als Finanzierungsmöglichkeit ist die Fristigkeit entscheidend, d.h. der Zeitraum zwischen Bildung und Auflösung/Inanspruchname von Rückstellungen.

Die Mehrzahl der Rückstellungen sind kurzfristiger Natur. Da Rückstellungen aber jährlich neu gebildet werden, kommt es zu einem sogenannten "Bodensatz" und damit zu einem gewissen dauerhaften Finanzierungseffekt.

Besonders bedeutsam für die Finanzierung von Investitionen sind Pensionsrückstellungen, und dies vorallem in der Phase der Neuzusagen. Sie haben in Hinblick auf die Fristigkeit quasi den Charakter von Eigenkapital.

Durch einen relativ großen Entscheidungsspielraum bei der Bildung von Rückstellungen, enthalten sie unter Umständen einen zu hohen Ansatz und damit auch Elemente der stillen Selbstfinanzierung.

Voraussetzung für die Finanzierung aus Rückstellungsgegenwerten ist in allen Fällen, dass sie in liquider Form über den Umsatzprozess eingegangen sind.

Finanzierung aus sonstigen Kapitalfreisetzungen

Abschreibungen bewirken Vermögensumschichtungen (Anlagevermögen in liquide Mittel) im Rahmen des regulären Umsatzprozesses.

Daneben gibt es aber auch dauerhafte Kapitalfreisetzungen durch