Wirtschaftsinformatik (Bachelor-Studiengang): Betriebswirtschaftslehre (2. Semester)
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MR / CM, Kurs vom 01.10.2002 - 31.03.2003
- Kurzfristige Fremdfinanzierung (Übersicht)
- Handelskredite
- Bankkredite als Geldkredite
- Bankkredite als Kreditleihen
- Bankkredite im Außenhandel
- Sonderformen
Kurzfristige Fremdfinanzierung
Übersicht:
Bildbeschreibung "Kurzfristige Fremdfinanzierung": Handelskredite (Lieferantenkredit, Kundenkredit), Bankkredite als Geldkredite (Kontokorrentkredit, Diskontkredit, Lombardkredit), Bankkredite als Kreditleihen (Akzeptkredit, Umkehrwechsel, Avalkredit), Bankkredite im Außenhandel (Rembourskredit, Negoziationskredit), Sonderformen (Factoring, Forfaitierung).
Handelskredite
Lieferantenkredit
Dem Lieferantenkredit liegt ein Kaufvertrag auf Ziel zugrunde, bei dem der Lieferer als Kreditgeber und der Abnehmer als Kreditnehmer auftritt.
Lieferantenkredite werden gewährt
- als Buchkredit
Ware / Dienstleistung wird geliefert und unter Abzug von Skonto innerhalb einer sog. Skontoabzugsfrist oder innerhalb der Zahlungsfrist ohne Abzug des Skontosatzes vom Abnehmer bezahlt. - als Wechselkredit
Lieferant zieht unter Berechnung eines Diskont einen Wechsel auf den akzeptierenden Abnehmer.
Die Effektivverzinsung aus diesem Kredit wird nach folgender Faustformel ermittelt:
r = [S ÷ (z - s)] × 360
r = Jahresprozentsatz (%)
s = Skontofrist (Tage)
S = Skontosatz (%)
z = Zahlungsziel (Tage)
Sicherung des Kredits erfolgt vielfach über Eigentumsvorbehalt.
Unter Abwägung der Vor- und Nachteile des Lieferantenkredits für den Kreditnehmer wird er vielfach in Anspruch genommen.
Beispiel:
Der Rechnungsbetrag in Höhe von 240.000 €
Skonto 2 %, Skontobetrag = 4.800 €
Zahlbetrag nach Skontoabzug = 235.200 €
Zahlungsziel 30 Tage
Skontofrist 8 Tage
Kreditlaufzeit 22 Tage
Umrechnung Skontosatz auf Jahreszinssatz:
(2 × 360) ÷ (30 - 8) = 32,7 %
Ermittlung Effektivverzinsung:
r = (Skontobetrag × 100 × 360) ÷ (Zahlbetrag
nach Skontoabzug × Kreditlaufzeit)
r = (4.800 × 100 × 360) ÷ (235.200 × 22)
= 33,4 %
Beurteilung des Lieferantenkredits aus Sicht des Kreditnehmers:
- sehr teuer (bei Inanspruchnahme)
- sehr vorteilhaft bei rechtzeitiger Zahlung
- kurzfristige Liquiditätsengpässe werden leichter überbrückt
- geringe Formalitäten: Einhalten des Kaufvertrages und der AGB
- hohe Flexibilität
Aus Sicht des Kreditgebers steht nicht die Verzinsung, sondern die Absatzförderung im Vordergrund.
Besicherung: in der Regel Eigentumsvorbehalt
Kundenkredit
Auch bezeichnet als
- Vorauszahlungskredit
- Anzahlung
- Abnehmerkredit
- Kundenanzahlung
Er ist kurzfristiger Handelskredit, dem eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Kunden als Kreditgeber und einem Lieferanten als Kreditnehmer mit dem Ziel zugrundeliegt, dass der Kunde bereits vor Erhalt der Leistung Zahlungen erbringt.
Anwendungsbereiche dort, wo
- zwischen Planung und Fertigstellung der Leistung erhebliche Zeit, d.h. mehr als 1 Jahr, liegt;
- die Leistung auf spezielle Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten ist (Großanlagenbau, Schiffbau, Wohnungsbau usw.)
Beurteilung des Kundenkredits aus Sicht des Lieferanten als Kreditnehmer:
- Liquiditätsverbesserung beim Liefeanten, weil sich der Kunde an der Deckung des Kapitalbedarfs beteiligt;
- Laufender Nachweis (insbesondere bei Ratenzahlungen) der Zahlungsfähigkeit des Kunden
- Sicherheit, dass der Kunde weiterhin an der Leistung interessiert ist und sie auf alle Fälle abnimmt.
Kosten:
Anzahler wird bei vorschüssiger Ratenzahlung in der Summe einen geringen Preis zahlen als bei einer einmaligen endfälligen Zahlung. (Achtung: Verzinsung beachten)
Bankkredite als Geldkredite
Kontokorrentkredit
Bankkredit, der vom Kreditnehmer je nach Bedarf in wechselndem Umfang bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze (Kreditlinie) in Anspruch genommen werden kann.
Bildbeschreibung "Kontokorrentkredit": Bankkredit, der vom Kreditnehmer je nach Bedarf in wechselndem Umfang bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze (Kreditlinie) in Anspruch genommen werden kann.
Die Abrechnung der Zahlungseingänge und -ausgänge erfolgt in bestimmten Zeitabständen:
- Firmenkunden meist monatlich
- Privatkunden meist vierteljährlich
Die Kosten:
- Zinssatz i.d.R. 3-5 % p.a. über dem Diskontsatz der Diskontbetrag auf den in Anspruch genommenen Kreditbetrag
- Überziehungsprovision i.d.R. 2,5-4,5 % p.a. des über das Kreditlimit hinaus in Anspruch genommenen Betrages
- Auslagenerstattung (Porto, Spesen)
- Kontoführungsgebühren
Laufzeit: bis zu 12 Monaten
Vorteile für Kreditnehmer:
- Vergrößerung der
Dispositionsfreiheit;
der nicht ausgenutzte Teil verbleibt als Liquiditätsreserve - Skontovorteile können besser genutzt werden
- flexible Inanspruchnahme entsprechend Bedarf
- Sollzinsen nur von der jeweiligen Inanspruchnahme
- keine Zweckgebundenheit
- durch eventuelle Prolongation: langfristige Verfügbarkeit
Verwendungszwecke:
- als Betriebsmittelkredit: Finanzierung des Umlaufvermögens
- als Zwischenkredit: z.B. zur Finanzierung ausstehender Zahlungen
- als Saisonkredit (Deckung eines regelmäßig wiederkehrenden besonders hohen Kapitalbedarfs)
- als Überbrückungskredit zur Überwindung vorübergehender, übersehbarer, einmaliger Liquiditätsprobleme
Zinsberechnung:
Beispiel:
Kreditinanspruchnahme: 16 Tage
Zinssatz: 12 % p.a.
Kreditbetrag: 12.000 €
Z = (Kreditbetrag × Zinssatz × Tage) ÷ (100 × 360)
= (12.000 × 12 × 16) ÷ (100 × 360) = 64 €
Diskontkredit (Wechseldiskontkredit)
Bankkredit, den die Bank dem Veräußerer des Wechsels durch Aufkauf von Wechseln vor deren Fälligkeit unter Abzug eines Diskont im Rahmen einer eingeräumten Diskontlinie gewährt.
Der Diskont ist die Differenz zwischen dem Barwert des Wechsels am Tag der Diskontierung und dem Nennwert des Wechsels (= Wechselsumme, Wert des Wechsels am Verfallstag) und ist der "Zins" für den Diskontkredit.
Diskont = (Wechselbetrag × Diskontsatz × Restlaufzeit) ÷ (360 × 100)
Beispiel: Am 27.02.1998 Einreichen eines Wechsels zum Diskont
Ausstellungs- und Akzeptanzdatum: 02.02.
Wechselsumme: 7.000 €
Verfallstag: 15.04.
Diskontsatz der Bank: 5 % p.a.
(7.000 × 5 × 47) ÷ (360 × 100) = 45,69 €
Bildbeschreibung "Diskontkredit": Diskont = (Wechselbetrag × Diskontsatz × Restlaufzeit) ÷ (360 × 100)
Gutschrift:
Wechselbetrag − Diskont = 7.000 − 45,69 = 6.954,31
Die Tilgung des Diskontkredits erfolgt im Normalfall durch den Bezogenen.
Kommt es zur Zahlungsunfähigkeit des Bezogenen, nimmt die Bank Rückgriff auf den Wechseleinreicher, der aufgrund seines Indossaments Wechselverpflichteter ist.
Beurteilung aus Sicht des Kreditnehmers:
- geringere Finanzierungskosten im Vergleich zum
Kontokorrentkredit
- Diskontsatz etwa 1-3 % über Diskontsatz der Diskontbetrag;
Aufschläge bei nicht bundesbankfähigen Wechseln - Diskontspesen für Wechselinkasso und Einholen von Auskünften
- Diskontsatz etwa 1-3 % über Diskontsatz der Diskontbetrag;
- hohe Flexibilität, da sofortige Inanspruchnahme je nach Liquiditätsbedarf möglich
- i.d.R. keine zusätzliche Sicherheitenstellung
- aber: Wechselstrenge bei Zahlungsverzug
Der Effektivzins lässt sich nach folgender praxisüblicher Faustformel ermitteln:
r = [(Diskontbetrag + Diskontspesen) × 100 × 360] ÷ [effektiv verfügbarer Kreditbetrag × Wechsellaufzeit]
Fortsetzung des Beispiels: (Annahme von 10 € Diskontspesen)
[(45,69 + 10) × 100 × 360] ÷ [6.944,31 × 47] = 6,14 %
Wird gefordert, dass in den Wechselbetrag neben dem Nennwert auch der Diskont einzubeziehen ist (Ausgleichswechsel), so ist folgende Ermittlung des Wechselbetrages ein möglicher Weg ist:
Fortsetzung des Beispiels:1. Schritt: Ermittlung des Diskontsatzes für die Wechsellaufzeit
5 % × (72 ÷ 360) = 1 %
2. Schritt: Ermittlung des Wechselbetrages:
Wechselbetrag: 100 %
Diskont für 72 Tage: 1 %
Nennwert: 99 %
(7.000 ÷ 99) × 100 = 7.070,71 €
Probe:
(7.070,71 × 5 × 72) ÷ (100 × 360) = 70,71 €
Bildbeschreibung "Ablauf Diskontkredit": Lieferant sendet Ware an Kunde. Kunde sendet Akzept an Lieferant. Lieferant sendet Wechseldiskont an Bank. Bank sendet Diskonterlös an Lieferant und Wechseldiskont an Landeszentralbank. Diese sendet Rediskonterlös zurück und Wechselvorlage an Zahlstelle. Zahlstelle sendet Wechseleinlösung zurück und Wechselvorlage an Kunde. Kunde schickt Wechseleinlös zurück.
Lombardkredit
Der Lombardkredit ist ein kurzfristiger, auf einen festen Betrag laufender Kredit, der durch Verpfändung marktgängiger Sachen oder Rechte (z.B. Wertpapiere, Waren, Wechsel, Forderungen, Edelmetalle) gesichert ist.
Die Pfandgegenstände werden nicht in voller Höhe, sondern nur zu einem bestimmten Prozentsatz ihres Zeitwertes zum Zeitpunkt der Kreditgewährung beliehen.
Im Unterschied zum Kontokorrentkredit wird der echte Lombardkredit zu einem festen Termin in voller Höhe bereitgestellt bzw. zurückgezahlt.
Als unechter Lombardkredit gilt die Bereitstellung eines durch Faustpfänder gesicherten Kontokorrentkredits.
Der Lomardkredit wird häufig dann in Anspruch genommen, wenn die Kontokorrentlinie bereits ausgeschöpft ist und die Bank einer Ausweitung der Kreditvergabe nur bei Stellen weiterer Sicherheiten zustimmt.
Der Lomardkredit ist nicht so flexibel wie ein Kontokorrentkredit.
Kosten:- Lombardsatz ca. 1-1,5 % über Diskontsatz
- Kosten für die Bewertung, Verwahrung und Verwaltung der verpfändeten Güter
- insgesamt etwa wie bei einem Kontokorrentkredit
Bankkredite als Kreditleihen
Akzeptkredit
Er ist die Akzeptierung der von einem Kunden innerhalb einer Kreditlinie auf seine Bank gezogenen Wechsels. Das Überlassen der Kreditwürdigkeit der Bank erfolgt gegen Entgelt (= Akzeptprovision). Es handelt sich - im Gegensatz zu einer Geldleihe - um eine Kreditleihe.
Der Kunde hat den Wechselbetrag vor dem Zeitpunkt der Fälligkeit beim Kreditinstitut (meist in Form eines Guthabens auf seinem Kontokorrentkonto), so dass die Bank ihren Verpflichtungen ohne die Bereitstellung eigener Mittel nachkommen kann.
Im Außenverhältnis ist die Bank nach Akzeptieren des Wechsels Hauptschuldner und zur Einlösung des Wechsels am Zahltag verpflichtet.
Im Innenverhältnis ist der Kreditnehmer Schuldner der Bank. Akzeptkredite werden daher nur Kunden erster Bonität gewährt.
Anwendungsgebiete:
- bei großen, kurzfristig abzuwickelnden Warengeschäften
- insbesondere im Außenhandel (siehe Rembourskredit)
Beurteilung aus Sicht des Kreditnehmers:
- sehr geringe Kosten, i.d.R. geringer als bei Diskont- und Kontokorrentkredit
- hohe Flexibilität
- schnelle Kapitalbeschaffung möglich
Umkehrwechsel (Scheck-Wechsel-Verfahren)
Der Käufer einer Ware zahlt unter Ausnutzung eines Skontos mit einem Scheck und lässt gleichzeitig vom Lieferanten einen Wechsel auf sich ziehen, den er akzeptiert.
Diesen Wechsel reicht der Käufer zur Refinanzierung der Scheckzahlung seiner Hausbank zur Diskontierung ein.
Bildbeschreibung "Umkehrwechsel": Verkäufer sendet Ware an Käufer. Käufer zieht Wechsel oder zahlt gegebenenfalls mit Scheck. Verkäufer unterschreibt Wechsel als Aussteller und gibt Wechsel zurück. Käufer indossiert Wechsel / reicht ihn beim Kreditinstitut ein. Kreditinstitut gewährt dem Käufer Diskontkredit. Käufer zahlt Diskontkredit an Kreditinstitut zurück.
Vorteil für den Käufer ist, dass er den Skontoabzug nutzen kann und diesen zur Finanzierung eines kostengünstigen Diskontkredits verwendet (da Diskontsatz niedriger als Kontokorrentzinssatz ist).
Das Risiko für den Verkäufer als Wechselaussteller besteht darin, dass bei nicht rechtzeitiger Einlösung des Wechsels am Verfallstag dann der Wechselaussteller haftet.
Avalkredit
Kreditgewährung eines Kreditinstitutes durch Übernahme einer Bürgschaft oder Garantie gegenüber einem Dritten im Auftrag eines Kunden gegen Zahlung einer Avalprovision. Es kann dabei ein sog. Avalrahmen vereinbart werden.
In der Haftungserklärung (Urkunde) verpflichtet sich das Kreditinstitut
- für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Kreditnehmers gegenüber dem Dritten einzustehen = Schuldhaftung / Bürgschaft
- für die finanzielle Absicherung des Dritten zu sorgen, wenn ein vom Kreditnehmer versprochener Erfolg nicht eintritt = Erfolgshaftung / Garantie
Für das Kreditinstitut entsteht mit der Bereitstellung eines Avalkredites eine Eventualverbindlichkeit.
Bei eventueller Inanspruchnahme des Kreditinstituts wird gemäß Kreditvertrag Rückgriff auf den Kreditnehmer genommen.
Beurteilung aus der Sicht des Kreditnehmers:
- Erhalt einer Sicherheitsleistung ohne wesentlichen Einsatz liquider Mittel
- geringe Kosten (ca. bis zu ¼ % von der Avalsumme pro Monat bei ausreichender Bonität des Kreditnehmers auch ohne Stellung von Sicherheiten)
Anwendungsbereiche (Beispiele):
- als Zollbürgschaft (die Stundung von Zöllen setzt gemäß Abgabenordnung das Stellen von Sicherheiten voraus)
- als Frachtstundungsbürgschaft
- als Bietungsgarantie
- als Anzahlungsgarantie
- als Leistungsgarantie
- als Gewährleistungsgarantie
Bankkredite im Außenhandel
Akkreditiv
Auftrag eines Bankkunden (Akkreditivsteller, d.h. des Importeurs) an seine Bank (Eröffnungsbank), aus seinem Guthaben einem Begünstigten (Akkreditierten, d.h. dem Exporteur) innerhalb einer angegebenen Frist unter Einhaltung festgelegter Bedingungen einen bestimmten Betrag zur Verfügung zu stellen und auf Verlangen auszuzahlen.
Zur Auftragsabwicklung im Auslandsgeschäft schaltet die Eröffnungsbank Korrespondenzbanken im Land des Begünstigten ein.
Hier handelt es sich im wesentlichen um ein Dokumentenakkreditiv, bei dem die Auszahlung an die Aushändigung vereinbarter Dokumente gebunden ist (Frachtbrief, Konnossement, Seefrachtbrief, Ladeschein des Frachtführers, Transportversicherungspolice). So handelt es sich um eine "Zug-um-Zug-Kauf" über räumliche Distanzen hinweg.
Die Abwicklung von Akkreditiven im Auslandsgeschäft orientiert sich zumeist an den von der Internationalen Handelskammer in Paris herausgegebenen "Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumenten-Akkreditive".
Es werden unterschieden:
- widerrufliche (das Akkreditiv kann auf Verlangen des Akkreditivstellers jederzeit zurückgezogen werden) und
- unwiderrufliche Akkreditive (bei ordnungsgemäßer Vorlage der Dokumente wird unwiderruflich Zahlung geleistet).
Soll eine weitere Verstärkung der Sicherheit des Lieferanten erfolgen, so kann ein bestätigtes Akkreditiv (die Korrespondenzbank tritt zusätzlich in die Zahlungsverpflichtung ein) gewählt werden. (Jedoch seltener wegen der doppelten Bankprovision.)
Rembourskredit
Er ist als kurzfristiger Außenhandelskredit eine Sonderform des Akzeptkredites.
Sein Wesen besteht darin, dass ein Exporteur auf seine Bank - die sogenannte Remboursbank - eine Zieltratte zieht, die den Wechsel im Betrag und für Rechnung der Importbank gegen Einreichung der Dokumente akzeptiert und diskontiert.
Im einzelnen kann die Abwicklung des Rembourskredites wie folgt erläutert werden (nach Compter):
Bildbeschreibung "Abwicklung des Rembourskredites": Erfolgt zwischen Importeur, Exporteuer, Importbank und Exportbank (Remboursbank). Die Schritte der Abwicklung werden nachfolgend beschrieben.
- Ein Kaufvertrag wird abgeschlossen.
- Der Importeur gibt seiner Bank den Auftrag, einen 90-Tage-Rembourskredit zugunsten des Exporteurs zu eröffnen.
- Die Bank des Importeurs eröffnet ein Dokumentenakkreditiv
über eine deutsche Korrespondenzbank und bittet diese, den auf
sie gezogenen Wechsel des Exporteurs zu akzeptieren.
Ein Dokumentenakkreditiv ist die Zusicherung, dass von einer Bank bei Vorlage bestimmter Dokumente eine vereinbarte Summe an den Begünstigten gezahlt wird. - Die Akkreditiv-Eröffnungsanzeige der Bank des Exporteurs geht an den Exporteur.
- Die Ware wird versandt.
- Der Exporteur zieht auf die Remboursbank eine Drei-Monats-Sichttratte und reicht diese zusammen mit den Dokumenten zur Akzeptierung ein.
- Die Remboursbank akzeptiert den Wechsel und diskontiert ihn zugunsten des Exporteurs.
- Die Remboursbank schickt die Dokumente (Konnossement, Versicherungsschein, Rechnung) an die Bank des Importeurs und teilt ihr mit, dass sie auftragsgemäß unter Akzept getreten ist.
- Die Bank des Importeurs gibt die Dokumente an den Importeur weiter, der damit über die Ware verfügen kann.
- Bei Fälligkeit des Akzeptes belastet die Remboursbank die Bank des Importeurs für den Gegenwert.
- Die Bank des Importeurs belastet den Importeur.
Der Vorteil des Rembouskredites ist darin zu sehen, dass die Forderung des Exporteurs unmittelbar nach Verladung der Ware durch die Diskontierung des Bankakzeptes befriedigt wird, während die Verpflichtung des Importeurs zur Bezahlung der gelieferten Ware bis zur Fälligkeit des Bankakzeptes hinausgeschoben wird.
Sonderformen
Factoring
Factoring ist der laufende Aufkauf kurzfristiger Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch eine Factoring-Gesellschaft = Factor.
Das Factoring beruht auf einem Vertrag zwischen einem Unternehmen und dem Factor, in dem sich der Factor verpflichtet, verschiedene Funktionen zu übernehmen, und zwar die
- Dienstleistungsfunktion
Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen, Rechnungsinkasso usw. - Delkrederefunktion
Übernahme der Risiken eines Forderungensausfalls - Finanzierungsfunktion
Es wird unterschieden:
- Offenes Factoring
In der Rechnung an den Empfänger der Lieferung oder Leistung wird darauf hingewiesen, dass die Forderung an einen Factor abgetreten ist und der Empfänger die Zahlung an ihn zu leisten hat. - Halboffenes Factoring
Information über eine Zusammenarbeit mit einem Factor, jedoch ohne Abtretungserklärung.
Abnehmer kann wahlweise an den Factor oder an seinen Klienten zahlen. - Stilles Factoring
Keine Bekanntgabe der Forderungsabtretung.
Zahlung an den Klienten des Factors, der sie dann an den Factor weiterzuleiten hat.
Es wird unterschieden:
- Echtes Factoring
alle Funktionen sind vom Factor übernommen - Unechtes Factoring
die Delkrederefunktion wird vom Factor nicht wahrgenommen
Bildbeschreibung "Factoring": Echtes Factoring (Dienstleistungsfunktion + Delkrederefunktion + Finanzierungsfunktion), Unechtes Factoring (Dienstleistungsfunktion + Finanzierungsfunktion).
Der Ablauf beim offenen (i.d.R. beim echten) und beim stillen Factoring kann im Schema wie folgt erläutert werden:
Bildbeschreibung "Ablauf Offenes / Stilles Factoring": Klient (Verkäufer) sendet Forderung an Kunde (Käufer) und verkauft die Forderung an Factor. Factor stellt Klient den Kaufpreis bereit und sendet Forderung an Kunde. Bei offenem Factoring zahlt nun Kunde an Factor, bei stillem Factoring zahlt Kunde an Klient und Klient an Factor.
Beurteilung des Factoring aus der Sicht des Klienten:
- Neben Vorteilen auch Nachteile: (Abhängigkeit durch Wegfall von Funktionen, Wegfall spezieller Marktinformationen, wie z.B. Zahlungsverhalten
- Gebühren zwischen 0,3-3 % vom Umsatz (von vielen Faktoren abhängig). Vergleich mit Kosten ohne Factoring erforderlich.
Forfaitierung
Forfaitierung ist der Ankauf von Forderungen, die zumeist aus dem Export von Investitionsgütern entstehen. Der Forfaitist übernimmt dabei das Ausfallrisiko sowie die Finanzierungsfunktion, womit eine große Ähnlichkeit zum Factoring besteht.
Der Dienstleistungsfunktion kommt eine geringe Bedeutung zu, da sich die Forfaitierung nicht auf eine Gesamtheit von Forderungen, sondern nur auf spezielle Forderungen wie z.B. mittel- und langfristige Exportforderungen bezieht.
Da bei der Forfaitierung die Rückgriffsmöglichkeiten stets ausgeschlossen sind (á forfait = in Bausch und Bogen), kommen für die Forfaitierung nur erstklassige, zusätzlich gesicherte Forderungen in Frage.
Um Einreden aus dem Grundgeschäft auszuschließen, werden die Forderungen meist in Wechselform gekleidet oder sie beruhen auf einem Akkreditiv.
Als Sicherheit wird entweder ein Bankakzept, eine Bankgarantie oder eine Staatsgarantie bzw. Staatsbürgschaft gefordert.
Forfaitierungsgebühren sind nach Land und Laufzeit sehr unterschiedlich. Sie sind im Allgemeinen recht hoch.