Wirtschaftsinformatik (Bachelor-Studiengang): Rechnungswesen (2. Semester)

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MS / CM, Kurs vom 01.10.2002 - 31.03.2003

Externes Rechnungswesen: Leistung: Die Leistung als der Zweckertrag, der aus dem Zweckaufwand (Kosten) entsteht.

Die Leistung als der Zweckertrag, der aus dem Zweckaufwand (Kosten) entsteht

Leistung ist die in Geld bewertete Güter- und Leistungsentstehung einer Periode im Rahmen des Betriebszweckes.

Das bewertete Leistungsvolumen ergibt sich aus der Addition (Kalkulation) der für einen Betriebszweck (z.B. Herstellung einer Kurbelwelle im Motorenbau) entstandenen Kosten.

Der Wert des entstandenen Leistungsvolumens ist praktisch die Summe der für die Leistungserstellung anerkannten Aufwendungen (Kosten).

Differenzierung der Leistung

Lagerleistung:

Bestände an unfertigen Erzeugnissen und nicht abgeschlossenen Leistungen sowie an Fertigerzeugnissen und abgeschlossenen Leistungen, das heißt, die für den Umsatz vorgesehenen Sachgüter und Dienstleistungen.

aktivierte Eigenleistung:

Zur Verwendung im eigenen Betrieb bestimmte, selbst erstellte Sachgüter und Dienstleistungen.

Absatzleistung:

Bereits umgesetzte Sachgüter und Dienstleistungen.

Leistung drückt sich im Ursprung in Naturaleinheiten (z.B. Stück, Kubikmeter, Liter) aus.

zu Lagerleistung und aktivierter Eigenleistung:

Der Wertausdruck ergibt sich aus der Bewertung mit Herstellungskosten (anerkannter Aufwand für die Herstellung - ohne Aufwand für Absatz und Verwaltung, ohne Gewinnzuschläge).

Zu Absatzleistung:

Der Wertausdruck ergibt sich aus der Bewertung mit Preisen (sollen alle Kosten decken und Gewinn einbringen.)
Die Preissumme ist der Verkaufserlös (vorgeschossene Kosten werden erlöst, werden zurückgeführt.)

Ein in Geld gemessenes Leistungsvolumen ist gleichzeitig als Ertrag eines zu diesem Zweck betriebenen Zweckaufwandes anzusehen (Zweckertrag). Leistungen widerspiegeln als Strömungsgrößen also nur die im Rahmen des Betriebszweckes erwirtschafteten Erträge.

Das Eigenkapital erhöht sich um diesen, einem Leistungsvolumen entsprechenden Ertragswert (als Äquivalent zur Minderung durch den Zweckaufwand).