IT-Systemkaufmann/-frau: Betriebswirtschaftslehre (2. Lehrjahr)

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DF / HHO / CM, Kurs vom 01.09.2000 - 31.08.2001

Betriebswirtschaftslehre (Teil 2): Buchführung (Aufgaben der Buchführung, Gesetzliche Grundlagen (Buchführungspflicht), Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GOB), Belegorganisation, Bücher der Buchführung), Inventur, Inventar und Bilanz (Inventur, Inventar, Bilanz), Buchen auf Bestandskonten (Wertveränderungen in der Bilanz, Auflösung der Bilanz in Bestandskonten, Der Buchungssatz, Eröffnungsbilanzkonto und Schlussbilanzkonto), Buchen auf Erfolgskonten (Aufwendungen, Erträge, Gewinn- und Verlustkonto als Abschlusskonto der Erfolgskonten), Abschreibung von Anlagegütern (Ursachen, Buchung und Wirkung der Abschreibung, Abschreibungsmethoden), GuV mit Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (Erfolgskonto "Bestandsveränderungen", Fertige und unfertige Erzeugnisse), Umsatzsteuer beim Ein- und Verkauf (Wesen der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer, Buchung der Vorsteuer (VSt) und Umsatzsteuer (USt)), Privatentnahmen und Privateinlagen (Privatkonto, Eigenverbrauch), Organisation der Buchführung (Der Industriekontenrahmen (IKR), Belegorganisation), Beschaffungsmarketing (Aufgaben der Güterbeschaffung, Kundenberatung, Rechtliche Rahmenbedingungen), Kosten- und Leistungsrechnung (Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung, Bereiche der Kosten- und Leistungsrechnung, Definitionen, Grundbegriffe der Kosten- und Leistungsrechnung), Abgrenzungsrechnung (Unternehmensbezogene Abgrenzung, Kostenrechnerische Korrektur, Kostenrechnerische Korrektur durch Kalkulatorische Kosten, Die kalkulatorische Abschreibung, Die kalkulatorischen Zinsen, Der kalkulatorische Unternehmerlohn, Die kalkulatorischen Wagnisse, Die kalkulatorische Miete, Vorwärts-Rückwärts-Kalkulation), Absatzmarketing.

  1. Buchführung
  2. Inventur, Inventar und Bilanz
  3. Buchen auf Bestandskonten
  4. Buchen auf Erfolgskonten
  5. Abschreibung von Anlagegütern
  6. GuV mit Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
  7. Umsatzsteuer beim Ein- und Verkauf
  8. Privatentnahmen und Privateinlagen
  9. Organisation der Buchführung
  10. Beschaffungsmarketing
  11. Kosten- und Leistungsrechnung
  12. Abgrenzungsrechnung
  13. Absatzmarketing

Buchführung

Aufgaben der Buchführung

Gesetzliche Grundlagen (Buchführungspflicht)

Handelsrecht (HGB § 238):

Vollkaufmann

Steuerrecht (AO § 141, EStG, UStG):

auch Minderkaufleute, wenn zwei von drei Bedingungen zutreffen:

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Gesetzliche Vorschriften zur Erfassung von Wertschöpfungsprozessen.

  1. Buchführung muss klar und übersichtlich sein.
  2. Aufzeichnungen müssen vollständig richtig, zeitgerecht und geordnet sein.
  3. Kassenvorgänge müssen täglich aufgezeichnet werden.
  4. Eintragungen müssen in lebender Sprache, Jahresabschlüsse in deutscher Sprache und in DM erfolgen.
  5. Kein Unkenntlichmachen durch z.B. Radieren.
  6. Keine Buchung ohne Beleg, geordnete Aufbewahrung.
  7. Kreditgeschäfte im Kontokorrent aufzeichnen.
  8. Leere Zwischenräume "müssen" entwertet werden.

Belegorganisation

Belegarten:

  1. Fremdbeleg (extern erstellt, z.B. Bankauszug, Eingangsrechnung, Quittung)
  2. Eigenbeleg (intern erstellt, z.B. Lieferschein, Ausgangsrechnung, Lohn- und Gehaltslisten, Durchschriften von Quittungen)
  3. Notbeleg (ersatzweise erstellt, z.B. Zweitschrift)

Belegaufbewahrung:

  1. Prüfung
  2. Bestimmung Buchungsbelege
  3. Belegsortierung
  4. Fortlaufende Nummerierung
  5. Vorkontierung
  6. Buchung
  7. Belegaufbewahrung

Bücher der Buchführung

Die Buchungen müssen jederzeit nachprüfbar sein. Sie sind deshalb jeweils

Diese Ordnung der Buchungen erfolgt in bestimmten "Büchern" der Buchführung:

  1. zeitliche Reihenfolge: Grundbuch (Journal, Primanota)
    • Eröffnungsbuchungen
    • laufende Buchungen
    • Umbuchungen
    • Abschlussbuchungen
  2. sachliche Reihenfolge: Hauptbuch (Konten)
    • Bestandskonten
    • Erfolgskonten
  3. Erläuterungen: Nebenbücher
    • Kontokorrent
    • Lagerbuchhaltung
    • Anlagenbuchhaltung
    • Lohnbuchhaltung
    • Wechselkopierbuch

Allgemein:

Das Grundbuch (Journal) erfasst die Geschäftsfälle in zeitlicher Reihenfolge.
Das Hauptbuch erfasst die Geschäftsfälle in sachlicher Ordnung auf Sachkonten.
Die Nebenbücher dienen der Erläuterung bestimmter Sachkonten im Hauptbuch.

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Inventur, Inventar und Bilanz

Inventur

Bestandsaufnahme aller Vermögensbestände und Schulden. Vom Gesetzgeber einmal im Geschäftsjahr vorgeschrieben (§ 240 HGB).

Inventurverfahren:

  1. nach Art der Aufnahme:
    • körperliche Inventur durch Zählen, Messen, Wiegen, Schätzen
    • Buchinventur durch Entnahme aus den Geschäftsbüchern
  2. nach dem Zeitpunkt der Aufnahme:
    • Stichtaginventur am Bilanzstichtag
    • zeitliche Inventur, innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach dem Bilanzstichtag

Inventurzeitpunkte:

Inventurgegenstand:

Erfassung aller Vermögensteile und Schulden nach Art, Menge, Einzelwert und Gesamtwert gleichartiger Vermögensteile und Schulden.

Inventar

Die mithilfe der Inventur ermittelten Bestände der einzelnen Vermögensposten und Schulden werden in einem besonderen Bestansverzeichnis, dem sogenannten Inventar zusammengefasst.

Inhalt:

Gliederung:

  1. Vermögen
    1. Anlagevermögen
      (Grundstücke und Bauten, Technische Anlage und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
    2. Umlaufvermögen
      (Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, Fertige und unfertige Erzeugnisse, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Kassenbestand, Bankguthaben)
  2. Schulden
  3. Errechnung des Reinvermögens (Eigenkapital)

Bilanz

Die Bilanz ist eine kurzgefasste Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Schulden / Kapital (Passiva). Grundlage für die Aufstellung der Bilanz ist das Inventar.

Erstellung der Bilanz gemäß § 266 HGB aus dem Schlussbilanzkonto, Abschluss der Kapitalgesellschaften:

Jahresabschluss:

Lagebericht (bei Personengesellschaften nicht unbedingt erforderlich):

Die Bilanz muss klar und übersichtlich gegliedert sein (§ 243 [2] HGB). Anlage- und Umlaufvermögen, Eigenkapital und Verbindlichkeiten sind gesondert auszuweisen und aufzugliedern (§§ 247, 266 HGB).

Vermögensposten (Aktiva) → Ordnung nach der Flüssigkeit
Kapitalposten (Passiva) → Ordnung nach der Fälligkeit

Gegenüberstellung in T-Konten-Form:

Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital) werden in der Bilanz in T-Konten-Form gegenübergestellt.

Aktiva (Vermögen):

Aussage: Mittelverwendung (Investierung)

Ordnungskriterien: Liquidierbarkeit oder Kapitalbindungsfrist

Passiva (Kapital):

Aussage: Mittelherkunft (Finanzierung)

Ordnungskriterien: Fälligkeit oder Kapitalüberlassungsfrist

Der Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) ist vom Unternehmer unter Angabe des Datums persönlich zu unterzeichnen (§ 245 HGB).

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Buchen auf Bestandskonten

Wertveränderungen in der Bilanz

Jeder Geschäftsfall verändert mindestens zwei Posten der Bilanz. Möglich sind:

Bei allen vier Möglichkeiten de Wertveänderung bleibt das Gleichgewicht der Bilanzseiten (Bilanzgleichnung) erhalten. Es verändert sich lediglich der zahlenmäßige Inhalt bestimmter Bilanzposten.

Bilanzgleichung:

Bilanzwaage
= Aktiv − Passiv
= Vermögen − (Eigenkapital + Schulden)

Auflösung der Bilanz in Bestandskonten

Aktiv- und Passivkonten weisen im Einzelnen die Bestände an Vermögen und Kapital des Unternehmens aus und erfassen die Veränderungen dieser Bestände aufgrund der Geschäftsfälle. Sie stellen daher Bestandskonten dar. Man spricht von aktiven und passiven Bestandskonten. Die linke Seite des Kontos wird mit "Soll" (S), die rechte Seite mit "Haben" (H) bezeichnet.

Buchungsregeln zum Abschluss eines Kontos:

  1. Ermitteln der werthöheren Seite, Summenbildung
  2. Wertmindere Seite: Übertragung der Summe, Differenzbetrag = Saldo

Der Buchungssatz

Der einfache Buchungssatz (BS):

Beispiel:

Rohstoffe 1.500,-
an Bank 1.500,-

Der zusammengesetzte Buchungssatz:

Beispiel:

Rohstoffe 2.000,-
Vorsteuer 320,-
an Bank 2.320,-

Eröffnungsbilanzkonto und Schlussbilanzkonto

In der Schluss- und Eröffnungsbilanz heißen die Seiten "Aktiva" und "Passiva", im Eröffnungsbilanzkonto und Schlussbilanzkonto dagegen "Soll" und "Haben".

Eröffnungsbilanzkonto:

Das Eröffnungsbilanzkonto ist das Hilfskonto zur Eröffnung der Aktiv- und Passivkonten.

Schlussbilanzkonto:

Das Schlussbilanzkonto dient dem buchhalterischen Abschluss dieser Konten.

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Buchen auf Erfolgskonten

Bilanz: Bestandskonten (Konten der Kontenklassen 0, 1, 2, 3, 4)
Gewinn und Verlust: Erfolgskonten (Konten der Kontenklassen 5, 6, 7)

Aufwendungen

  1. Materialaufwendungen (Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe)
  2. Aufwendungen für Vorprodukte
  3. Aufwendungen für Handelswaren
  4. Aufwendungen für den Einsatz von Arbeitskräften (Löhne, Gehälter)
  5. Wertminderung im Anlagevermögen (Abschreibungen)
  6. Aufwendungen für Miete, Zinsen, Steuern, Werbung, Verwaltungsgebühren

Erträge

Ertragsarten:

Gewinn- und Verlustkonto als Abschlusskonto der Erfolgskonten

Am Ende des Geschäftsjahres müssen Aufwende und Erträge einander gegenübergestellt werden, um den Erfolg des Unternehmens festzustellen. Das geschieht mithilfe des Kontos "Gewinn und Verlust" (GuV).

Alle Aufwandskonten werden über GuV abgeschlossen (Soll, daher wie Aktivkonten gewertet).
Alle Ertragskonten werden über GuV abgeschlossen (Haben, daher wie Passivkonten gewertet).

Aufwand > Erträge = Verlust
Aufwand < Erträge = Gewinn

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Abschreibung von Anlagegütern

Ursachen, Buchung und Wirkung der Abschreibung

Alle abnutzbaren Anlagegüter, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, unterliegen einem ständigen Werteverfall.
Der Betrag dieser Wertminderung heißt Abschreibung.
Richtlinien für Abschreibung werden vom Finanzamt vorgeschrieben.

Ursachen der Wertminderung:

bedingte Abschreibung:

Wirkung der Abschreibung:

Gesetzliche Grundlagen:

  1. HGB (Handelsgesetzbuch) § 40, 253
  2. EStG (Einkommenssteuergesetz), KStG (Körperschaftssteuergesetz) 6, 7
  3. Richtlinien des Finanzamtes

Abschreibungsmethoden

Lineare Abschreibung:

Bei der linearen Abschreibung erfolgt die Abschreibung in jedem Jahr der Nutzung von den Anschaffungskosten des Anlagegutes. Die Abschreibungsbeträge sind daher gleich hoch. Nach Ablauf der Nutzungsdauer ist der Buchwert gleich null.

Sollte sich das Anlagegut nach Ablauf der Nutzungsdauer noch weiterhin im Betrieb befinden, so ist es mit einem Erinnerungswert von 1,00 Euro im Anlagekonto auszuweisen.

Degressive Abschreibung:

Bei der degressiven Abschreibung wird die Abschreibung nur im ersten Nutzungsjahr von den Anschaffungskosten vorgenommen, in den folgenden Jahren dagegen vom jeweiligen Buch- oder Restwert. Dadurch ergeben sich jährlich anfallende Abschreibungsbeträge. Bei der degressiven Abschreibung wird der Nullwert des Anlagegutes nach Ablauf der Nutzungsdauer nie erreicht. Der Abschreibungssatz sollte daher bei degressiver Abschreibung höher sein als bei linearer Abschreibung.

Steuerrechtlich darf der degressive AfA-Satz allerdings höchstens das Dreifache des linearen AfA-Satzes betragen, jedoch nicht höher als 30 %.

Wertminderungen können bei Anlagegütern vor allem in den ersten Jahren der Nutzung sehr hoch sein. Das ist bedingt durch den technischen Fortschritt. Dieser Tatsache trägt die degressive Abschreibungsmethode Rechnung, da bei ihr in den ersten Nutzungsjahren die Abschreibungsbeträge höher sind als bei linearer Abschreibung.

Wechsel degressiv zu linear:

Der Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung ist steuerrechtlich erlaubt, jedoch nicht umgekehrt (§ 7 [3] EStG). Folgende Gründe sprechen für diesen Wechsel:

Der günstigste Zeitpunkt des Wechsels ist gegeben, wenn der AfA-Betrag bei linearer Abschreibung größer ist als bei fortgeführter degressiver AfA.

Der lineare AfA ist steuerrechtlich bei allen abnutzbaren Anlagegegenständen zulässig, die degressive AfA grundsätzlich nur bei beweglichen abnutzbaren Anlagegegenständen. Der Übergang von der degressiven zur linearen AfA ist steuerrechtlich erlaubt, nicht aber umgekehrt.

Abschreibung nach Leistung:

Die Abschreibung kann bei Anlagegegenständen, deren Leistung in der Regel erheblich schwankt und deren Verschleiß dementsprechend wesentliche Unterschiede aufweist, auch nach Maßgabe der Inanspruchnahme oder Leistung vorgenommen werden.

Bei der Leistungsabschreibung wird die Nutzungsdauer des abzuschreibenden Anlagegutes nicht in Jahren ausgedrückt, sondern in Leistungseinheiten (Stückzahl, Maschinenstunden, Kilometer usw.), die das Anlagegut in seiner Nutzungszeit erbringt. Der Abschreibungsbetrag ergibt sich aus der jährlichen Leistung gemessen an der Gesamtleistung.

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GuV mit Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

Stimmen in einem Geschäftsjahr Herstellungs- und Verkaufsmenge der Erzeugnisse überein, errechnet sich der Betriebserfolg durch bloße Gegenüberstellung der Herstellungsaufwendungen und Umsatzerlöse dieses Geschäftsjahres.

In der Regel sind Produktions- und Absatzmenge jedoch nicht übereinstimmend:

Bei Bestandserhöhungen steht das Konto im Haben.
Bei Bestandsminderungen steht das Konto im Soll.

Bestandsmehrung:

Eine Bestamdsmehrung entsteht, wenn in einem Geschäftsjahr mehr Erzeugnisse hergestellt als verkauft wurden. Der Mehrbestand wird im GuV-Konto als Ertrag den entsprechenden Herstellungsaufwendungen gegenübergestellt.

Bestandsminderung:

Eine Bestandsminderung entsteht, wenn in einem Geschäftsjahr mehr Erzeugnisse verkauft als hergestellt wurden. Der Minderbestand muss dann im GuV-Konto als Aufwand den Umsatzerlösen der aus dem Vorjahresbestand verkauften Erzeugnisse gegenübergestellt werden.

Erfolgskonto "Bestandsveränderungen"

Aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgt die Buchung der Mehr- und Minderbestände vorerst auf dem Erfolgskonto "Bestandsveränderungen". Dieses Sammelkonto erfasst die Minderbestände im Soll und die Mehrbestände im Haben.

Umbuchungen bei Bestandsmehrungen:

Unfertige Erzeugnisse an Bestandsveränderungen
Fertige Erzeugnisse an Bestandsveränderungen

Umbuchungen bei Bestandsminderungen:

Bestandsveränderungen an Unfertige Erzeugnisse
Bestandsveränderungen an Fertige Erzeugnisse

Auf dem Konto "Bestandsveränderungen" werden nun die Mehr- und Minderbestände der fertigen und unfertigen Erzeugnisse miteinander verrechnet.

Abschlussbuchung:

Der Saldo wird auf das GuV-Konto übertragen:

Gewinn- und Verlustkonto an Bestandsveränderungen (bei Minderbestand)
Bestandsveränderungen an Gewinn- und Verlustkonto (bei Mehrbestand)

Fertige und unfertige Erzeugnisse

Wenn Herstellungs- und Absatzmenge in einer Rechnungsperiode nicht übereinstimmen, ergibt sich der Erfolg des Industriebetriebes erst unter Berücksichtigung der Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen.

Die Konten "Fertige Erzeugnisse" und "Unfertige Erzeugnisse" weisen in der Regel nur drei Posten aus:

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Umsatzsteuer beim Ein- und Verkauf

Wesen der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer

Fazit:

Rechtsgrundlagen (Umsatzsteuergesetz):

Umsatzsteuerpflichtig sind
  1. alle Lieferungen und Leistungen eines Unternehmens gegen Geld
  2. der Eigenverbrauch des Unternehmens
  3. die Einfuhr von Gütern aus Nicht-EU-Ländern

Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer.
Die Vorsteuer ist ein Guthaben des Unternehmens beim Finanzamt (Forderung gegenüber Finanzamt).
Die Umsatzsteuer ist eine Verbindlichkeit des Unternehmens gegenüber dem Finanzamt (Verbindlichkeit gegenüber Finanzamt).

Buchung der Vorsteuer (VSt) und Umsatzsteuer (USt)

Die an Lieferer zu zahlende Umsatzsteuer wird auf dem Konto "Vorsteuer" erfasst. Sie stellt die Forderung an das Finanzamt dar. Das Konto "Vorsteuer" hat daher den Charakter eines Forderungskontos. Es ist ein aktives Bestandskonto.

Buchung beim Einkauf:

Rechnungsbetrag netto 4.000,- €
+ USt 640,- €
= zu zahlender Betrag 4.640,- €

Betriebsgeschäftsausstattung (BGA) 4.000,- €
VSt 640,- €
an Kasse 4.640,- €

Die Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird auf dem Konto "Umsatzsteuer" erfasst. Sie stellt eine Verbindlichkeit an das Finanzamt dar. Das Konto "Umsatzsteuer" hat daher den Charakter eines Verbindlichkeitenkontos. Es ist ein passives Bestandskonto.

Buchung beim Verkauf:

Wir verkaufen eine Maschine für 100.000,- € ausschließlich USt auf Ziel.

Rechnungsbetrag netto 100.000,-
+ USt 16.000,-
= Rechnungsbetrag brutto 116.000,-

BS Ford. LL 116.000,-
an UE 100.000,-
an USt 16.000,-

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Privatentnahmen und Privateinlagen

Privatkonto

Das Privatkonto ist ein Unterkonto des Kontos "Eigenkapital".

Das Eigenkapital verändert sich durch Privatentnahmen und Einlagen aus dem Privatvermögen sowie durch den Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres.

Eigenverbrauch

Der Eigenverbrauch unterliegt nach § 1 UStG der Umsatzsteuer. Dazu zählen:

Anpassung an die EU-Richtlinien (Steuerentlastungsgesetz)
Ein Fall: VSt wird in voller Höhe abgezogen (beim Einkauf).

Eigenverbrauch ohne USt (ab 01.04.1999 neue Regelung):

reduzierter Vorsteuerabzug notwendig

Beispiel: Zielkauf eines PKW für das Unternehmen netto 30.000,- €.

Fuhrpark 30.000,-
VSt 4.800,-
an Verbindlichkeiten 34.800,-

Fuhrpark 12.400,-
an VSt 12.400,-

Die Anschaffungskosten des Fahrzeuges erhöhen sich um die halbe Vorsteuer.

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Organisation der Buchführung

Der Industriekontenrahmen (IKR)

Aufbau: 10 Kontenklassen (0 - 9)
Aufgaben: Bilanz nach § 266 HGB, GuV nach § 275 HGB

  1. Finanzbuchhaltung
    • Bestandskonten
      0: Immatrielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
      1: Finanzanlagen
      2: Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung
      3: Eigenkapital, Wertberichtigungen, Rückstellungen
      4: Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzung
    • Erfolgskonten
      5: Erträge
      6: Betriebliche Aufwendungen
      7: Weitere Aufwendungen
    • 8: Ergebnisrechnung (Abschlusskonten)
  2. Kosten- und Leistungsrechnung
    • 9: Buchhalterische Abwicklung der Kosten- und Leistungsrechnung

Die Finanzbuchhaltung (Rechnungskreis 1) und die Kosten- und Leistungsrechnung (Rechnungskreis 2) bilden im IKR jeweils einen in sich geschlossenen Kontenkreis. Die beiden Zweige werden somit klar getrennt.

Kontenrahmen und Kontenplan:

Der Kontenrahmen bildet für alle Unternehmen eines Wirtschaftszweiges die einheitliche Grundordnung für die Gliederung und Bezeichnung der Konten. Der Kontenrahmen ermöglicht damit eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Buchungen sowie Zeit- und Betriebsvergleiche zur Überwachung der Wirtschaftlichkeit. Der Kontenplan enthält nur die im Unternehmen geführten Konten.

Belegorganisation

Belegprinzip:

Die Richtigkeit der Buchungen kann nur anhand der Belege überprüft werden. Grundlage für jede Buchung ist deshalb ein entsprechender Beleg. Der wichtigste Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung (§ 238 [2] HGB) lautet:

Hinweis: Keine Buchung ohne Beleg!

Belegarten:

Nach der Herkunft der Belege unterscheidet man zwischen externen Belegen (Fremdbelegen) und internen Belegen (Eigenbelegen). Ersatz- bzw. Notbelege sind auszustellen, wenn ein Originalbeleg abhanden gekommen ist oder ein Fremdbeleg nicht zu erhalten war. Der Ersatzbeleg muss den Zeitpunkt, den Grund und die Höhe der Ausgabe enthalten.

Bearbeiten von Belegen:

Es ergeben sich folgende Arbeitsstufen:

  1. Vorbereiten des Beleges
  2. Buchung der Belege im Grundbuch
  3. Aufbewahrung des Beleges
    (Aufbewahrungsfrist: normale Rechnungen 6 Jahre ab Beginn des nächsten Geschäftsjahres, Bilanzen 10 Jahre)

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Beschaffungsmarketing

Aufgaben der Güterbeschaffung

Beschaffungsplanung:

  1. Beschaffungsobjekte (Werkstoffe)
  2. benötigte Finanzierungsmittel
  3. Bedarfsplan
    • Handel
    • Industrie

Handel: Planung des Bedarfs an Waren für den Verkauf

Industrie: Planung des Einsatzmaterials für den Verkauf

Informationsquellen für die Beschaffung:

  1. Liefererkartei (Lieferer + zugehörige Waren)
  2. Warenkartei (Ware + zugehörige Lieferanten)

Kundenberatung

Auftragsgewinnung / Auftragsvergabe:

  1. Auftragsbearbeitung / Auftragsabklärung
  2. Auftragsannahme / Auftragsbestätigung
  3. Angebotsabgabe / Angebotskalkulation
  4. Prozesskosten Auftragsgewinnungsprozess (AGP)
  5. Prozesszeiten / Prozessqualität AGP
  6. Änderungs-Management

Kundenstruktur:

Unterscheidung von Kunden nach

Rechtliche Rahmenbedingungen

Rechtsfähigkeit:

Träger von Rechten und Pflichten.

Rechtsfähig sind
  1. natürliche Personen
  2. juristische Personen

Geschäftsfähigkeit:

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, durch eigenes Handeln wirksam Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Die Anfrage:

Rechtlich gesehen unverbindlich (mündlich, schriftlich, fernmündlich)
Die Anfrage ist an keine Form gebunden. Sie kann allgemein oder bestimmt gehalten sein.

Das Angebot:

Willenserklärung des Verkäufers an eine bestimmte Person oder Personengruppe, unter bestimmten Bedingungen einen Kaufvertrag abzuschließen.

Inhalt:

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Kosten- und Leistungsrechnung

Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung

Bereiche der Kosten- und Leistungsrechnung

  1. Kostenartenrechnung (Welche Kosten entstehen?)
  2. Kostenträgerrechnung (Wer trägt die Kosten?)
  3. Kostenstellenrechnung (Wo entstehen die Kosten?)

Vorstufe der Kosten- und Leistungsrechnung ist die Abgrenzungsrechnung.

Definitionen

Grundbegriffe der Kosten- und Leistungsrechnung

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Abgrenzungsrechnung

Abgrenzung der neutralen Aufwendungen und Erträge von den Kosten und Leistungen.

Eine wesentliche Aufgabe der Abgrenzungsrechnung besteht darin, aus allen Aufwendungen und Erträgen des GuV-Kontos der Finanzbuchhaltung diejenigen Aufwendungen und Erträge herauszufiltern, die neutral sind und deshalb nicht in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen werden dürfen. Zunächst sind also die neutralen Aufwendungen und Erträge von den Kosten und Leistungen abzugrenzen. Dieser Teil der Abgrenzungsrechnung wird auch unternehmensbezogene Abgrenzung genannt. Die Abgrenzungsrechnung wird außerhalb der Finanzbuchhaltung in Form der Ergebnistabelle durchgeführt.

Was ist betrieblich notwendig, was ist betrieblich nicht notwendig? Was brauche ich zur Produktion?

Unternehmensbezogene Abgrenzung

Rechnungskreis 1:

Rechnungskreis 2:

Die Ergebnistabelle als Hilfsmittel der Abgrenzung:

Die Ergebnistabelle zeigt im Rechnungskreis 2 die Teilergebnisse "Neutrales Ergebnis" und "Betriebsergebnis". Sie macht darüber hinaus eine Aussage über die Höhe der Kosten und Leistungen und ermöglicht so die Berechnung der Wirtschaftlichkeit.

Die Ergebnistabelle als Hilfsmittel der Abgrenzung, Teil 1
Rechnungskreis 1 Rechnungskreis 2
Erfolgsbereich Abgrenzungsbereich KLR-Bereich
Erfolgsrechnung der Finanzbuchhaltung unternehmensbezogen Betriebsergebnis
Konto Aufwendungen Erträge neutrale Aufw. neutrale Erträge Kosten Leistungen
Gesamtergebnis Betriebsergebnis
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Kostenrechnerische Korrektur

Betriebliche Aufwendungen, die als Kosten ungeeignet sind. Für die Aufwendungen werden in der Kostenrechnung verursachungsgerechte Kosten berechnet und dort als kalkulatorische Kosten eingesetzt.

Folgende Aufwendungen der Finanzbuchhaltung sind korrekturbedürftig:

  1. Korrekturbedürftige Aufwendungen der Finanzbuchhaltung:
    • Bilanzmäßige Abschreibungen
    • Fremdkapitalzinsen
    • Eingetretene Einzelwagnisse
    • Anschaffungspreise für Material
  2. kalkulatorische Kosten der Kosten- und Leistungsrechnung:
    • Kalkulatorische Abschreibungen
    • Kalkulatorische Zinsen
    • Kalkulatorische Wagnisse
    • Verrechnungspreise

Die Abgrenzungsrechnung wird somit außerhalb der Finanzbuchhaltung tabellarisch in zwei Bereichen durchgeführt:

  1. In einem ersten Bereich - auch unternehmensbezogene Abgrenzung genannt - werden aus den gesamten Aufwendungen und Erträgen der Finanzbuchhaltung die neutralen Aufwendungen und Erträge herausgefiltert und zum "Ergebnis aus unternehmensbezogenen Abgrenzungen" zusammengeführt.
  2. In einem zweiten Bereich - den kostenrechnerischen Korrekturen - werden die korrekturbedürftigen betrieblichen Aufwendungen der Finanzbuchhaltung (z.B. bilanzmäßige Abschreibungen, Zinsaufwendungen) von der Kostenrechnung fern gehalten. Ihnen sind kalkulatorische Kosten aus der Kostenrechnung gegenüberzustellen. Aus den korrekturbedürftigen betrieblichen Aufwendungen und den verrechneten Kosten wird das "Ergebnis aus kostenrechnerischen Korrekturen" errechnet.

Die beiden Teilergebnisse der Abgrenzungsrechnung werden zum "Neutralen Ergebnis" zusammengefasst.

Die Ergebnistabelle als Hilfsmittel der Abgrenzung, Teil 2
Rechnungskreis 1 Rechnungskreis 2
Erfolgsbereich Abgrenzungsbereich KLR-Bereich
Erfolgsrechnung der Finanzbuchhaltung Unternehmensbezogen Kostenrechnerische Korrekturen Betriebsergebnis
Konto Aufwendungen Erträge neutrale Aufw. neutrale Erträge Betriebl. Aufw. Verrechn. Kosten Kosten Leistungen
Gesamtergebnis Betriebsergebnis
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Kostenrechnerische Korrektur durch Kalkulatorische Kosten

Kalkulatorische Kosten stellen Kosten dar, die die tatsächliche Wertminderung der Anlagen erfassen und in der Selbstkosten- und Betriebsergebnisrechnung verrechnet werden. Sofern sie höher als die bilanzmäßigen Abschreibungen sind und über die Marktpreise abgegolten werden, beeinflussen sie das Gesamtergebnis positiv.

Aufgaben und Arten der kalkulatorischen Kosten:

  1. Aufwendungen im Sinne der Finanzbuchhaltung:
    • Unternehmensbezogene Aufwendungen = Nicht-Kosten
    • Betriebliche Aufwendungen = Grundkosten
  2. Kosten im Sinne der Kosten- und Leistungsrechnung:
    • Betriebliche Aufwendungen = Grundkosten
    • Zusatzkosten = Nicht-Aufwand
    • Anderskosten

Grundkosten = aufwandsgleiche Kosten
Anderskosten = aufwandsungleiche Kosten
Zusatzkosten = aufwandslose Kosten

Anderskosten und Zusatzkosten sind kalkulatorische Kosten.

Die kalkulatorische Abschreibung

Kalkulatorisch abgeschrieben werden nur solche Anlagegüter, die betriebsnotwendig sind. Als betriebsnotwendig gelten alle Anlagen, die laufend dem Betriebszweck und der Leistungserstellung und -verwertung dienen.

Kalkulatorische Abschreibungen werden von den gestiegenen Wiederbeschaffungskosten des Anlagegutes berechnet. Die Einbeziehung der kalkulatorischen Abschreibungen in den Verkaufspreis der Erzeugnisse bezweckt, dass der Betrieb eines Tages in die Lage versetzt wird, über die in den Erlösen zurückgeflossenen Abschreibungsbeträge neue Anlagen zu beschaffen.

Kalkulatorische Abschreibungen werden so lange fortgesetzt, wie das betreffende Anlagegut noch im Betrieb verwendet wird, also unabhängig davon, ob es bilanziell bereits abgeschrieben ist oder nicht.

In der Kosten- und Leistungsrechnung soll möglichst die tatsächliche Wertminderung der Anlagegüter durch die kalkulatorische Abschreibung berücksichtigt werden. Kalkulatorisch wird daher in der Regel linear abgeschrieben.

Die kalkulatorischen Zinsen

Kalkulatorische Zinsen stellen Kosten für die Nutzung des betriebsnotwendigen Kapitals dar. Ihre Verrechnung ermöglicht eine gleichmäßige Belastung der Abrechnungsperioden mit Zinskosten. In den Umsatzerlösen werden die Zinsen dem Unternehmen in der Regel vergütet.

Die gezahlten Fremdkapitalzinsen stellen Aufwand in der Finanzbuchhaltung dar. In der Abgrenzungsrechnung werden sie den verrechneten kalkulatorischen Zinsen gegenübergestellt.

Der kalkulatorische Unternehmerlohn

Bei Personengesellschaften wird der Unternehmerlohn aus dem Gewinn abgedeckt.
Bei Kapitalgesellschaften geht der Unternehmerlohn in die GuV-Rechnung ein.

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird für die mitarbeitenden Inhaber ein angemessener Unternehmerlohn in die Selbstkosten- und Betriebsergebnisrechnung einbezogen. Hinsichtlich der Personalkosten sind diese Unternehmensformen damit den Kapitalgesellschaften gleichgestellt.

Der kalkulatorische Unternehmerlohn stellt einen echten Kostenbestandteil in der Kosten- und Leistungsrechnung dar, dem kein Aufwand und keine Ausgabe in der Finanzbuchhaltung gegenüberstehen. Er wird in der Spalte "Kosten" der Betriebsergebnisrechnung der Ergebnistabelle eingesetzt und in der Spalte "Verrechnete Kosten" als kostenrechnerische Korrektur (=Ertrag) "gegengebucht".

Bei vollem Kostenersatz über die Umsatzerlöse hat der kalkulatorische Unternehmerlohn keinen Einfluss auf die Höhe des Betriebsergebnisses. Gesamtergebnis und Abgrenzungsergebnis werden durch ihn gewinnerhöhend beeinflusst.

Die kalkulatorischen Wagnisse

Die tatsächlichen Wagnisverluste fallen zeitlich unregelmäßig und in unterschiedlicher Höhe an und sind damit für die Kostenrechnung ungeeignet. Sie werden als Aufwand in der Gesamtergebnisrechnung der Finanzbuchhaltung erfasst (z.B. Konto "6930 Verluste aus Schadensfällen").

Anstelle der tatsächlich eingetretenen Wagnisverluste werden in der Kosten- und Leistungsrechnung kalkulatorische Wagniszuschläge für die betreffenden Einzelrisiken ermittelt und verrechnet. Die Verrechnung von konstanten kalkulatorischen Wagniszuschlägen führt zu einer gleichmäßigen und anteiligen Belastung der Abrechnungsperioden mit Wagnisverlusten und eliminiert somit die Zufallseinflüsse aus der Selbstkosten- und Betriebsergebnisrechnung.

Soweit die Einzelwagnisse bereits durch den Abschluss von entsprechenden Versicherungen gedeckt sind, dürfen keine kalkulatorischen Wagniszuschläge verrechnet werden. In diesem Fall sind die Versicherungsprämien als Kosten zu berücksichtigen.

Die kalkulatorische Miete

Anstelle der tatsächlich anfallenden Gebäude- und Grundstücksaufwendungen (Abschreibungen auf Gebäude, Hypothekenzinsen, Grundsteuern) könnte eine kalkulatorische Miete für die eigengenutzten betriebsnotwendigen Räume ermittelt und in der Betriebsergebnisrechnung erfasst werden. In diesem Fall müssten jedoch alle tatsächlich entstandenen Gebäudeaufwendungen dem verrechneten kalkulatorischen Mietwert gegenübergestellt werden. Da wesentliche Teile der Gebäude- und Grundstücksaufwendungen durch die kalkulatorischen Abschreibungen und die kalkulatorischen Zinsen in der Kosten- und Leistungsrechnung bereits berücksichtigt werden, entfällt in den meisten Industriebetrieben die Verrechnung einer besonderen kalkulatorischen Miete für die betriebseigenen Gebäude.

Die kalkulatorische Miete sollte als fester Kostenbestandteil verrechnet werden, wenn ein Einzelunternehmer oder Personengesellschafter dem Betrieb unentgeltlich Räume zur Verfügung stellt, die zu seinem Privatvermögen gehören. In diesem Fall setzt das Unternehmen die ortsübliche Miete als kalkulatorischen Mietwert an.

Die kalkulatorische Miete stellt Zusatzkosten dar, die in der gleichen Weise verrechnet werden wie der kalkulatorische Unternehmerlohn.

Vorwärts-Rückwärts-Kalkulation

Mithilfe der Vorwärtskalkulation wird ausgehend vom Einkaufspreis der Preis kalkuliert, zu dem die Handelsware mindestens verkauft werden muss.

Beispiel: Ein Elektrogeschäft bezieht von einem Großhändler 10 Kühlschränke zu 398,00 € je Stück. Der Großhändler gewährt einen Mengenrabatt von 15 % und bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen 2 % Skonto. Die Lieferung erfolgt frachtfrei.

Das Beispiel zeigt die Berechnung des Bruttoverkaufspreises für einen Kühlschrank, wenn das Elektrogeschäft mit folgenden Kalkulationsvorgaben rechnet:

Kalkulation:

Listenpreis (398,00 €)
− Lieferrabatt (15 % = 59,70 €)
= Zieleinkaufspreis (338,30 €)
− Lieferskonto (2 % = 6,77 €)
= Bareinkaufspreis (331,53 €)
+ Bezugskosten (0,00 €)
= Einstandspreis (331,53 €)
+ Handlungskosten (18 % = 59,68 €)
= Selbstkosten (391,21 €)
+ Gewinn (20 % = 78,24 €)
= Barverkaufspreis (98 % = 469,45 €)
+ Kundenskonto (2 % = 9,58 €)
= Zielverkaufspreis (100 % = 479,03 €)
+ Kundenrabatt (5 % = 25,21 €)
= Nettoverkaufspreis (504,24 €)
+ MwSt (16 % = 80,68 €)
= Bruttoverkaufspreis (584,92 €)

Umgekehrt bei der Rückwärtskalkulation: Ausgehend vom Verkaufspreis wird der Preis kalkuliert, zu dem die Handelsware höchstens eingekauft werden darf.

Bei vorgegebenem Einkaufspreis und Verkaufspreis wird zur Ermittlung des Gewinns mit der Vorwärtskalkulation der Selbstkostenpreis und mit der Rückwärtskalkulation der Barverkaufspreis errechnet. Da sich der Gewinn als Differenz zwischen dem Barverkaufspreis und dem Selbstkostenpreis ergibt, spricht man dann von einer Differenzkalkulation.

Kalkulation von Dienstleistungen:

Bei der Preiskalkulation für Dienstleistungen fallen keine oder nur sehr geringe Material- und Fertigungskosten an. Im Gegensatz zur Kalkulation von Handelswaren stehen hier die Personalkosten der Mitarbeiter im Vordergrund. Grundlage der Kalkulation sind die Stundensätze der eingesetzten Mitarbeiter. In diesen Stundensätzen sind in der Regel sämtliche Gemeinkosten enthalten. Darunter fallen Büromiete, Energie, Fahrzeugkosten, Abschreibungen usw.

Betriebsinterne Lösungen:

Viele Unternehmen haben den Prozess der Preisermittlung standardisiert und bestimmte Prozentsätze für ihre Produkte bzw. Dienstleistungen ermittelt. Diese werden dann in Preislisten festgehalten. In Einzelfällen wird entschieden, inwiefern eine Preisabweichung (meist nach unten) stattfinden kann, beispielsweise wenn ein Auftrag einen gewissen "Spielraum" erfordert.

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Absatzmarketing

Definition Absatzmarkt:

Der Absatzmarkt umfasst sowohl die effektiven (tatsächlichen) als auch die potentiellen (möglichen) Abnehmer (Personen und / oder Organisationen wie private und öffentliche Unternehmen) für die betrieblichen Leistungen des jeweiligen Unternehmens.

Hinweis: Allen Absatzmärkten gemeinsam ist die Erkenntnis: Kunden wollen kundengerechte Produkte und Dienstleistungen. Marketing ist die Disziplin, mit der diese Wünsche erkannt und erfüllt werden können.

Grundzüge des Angebots- und Nachfrageverhaltens

Markt

Bildbeschreibung "Markt": Der Markt (Güter, Geld) wird bestimmt von Güternachfrage (Bedarf der Verbraucher, Konsum, Konsumausgaben) und Güterangebot (Bedarfsdeckung durch Unternehmen, Absatz, Umsatz).

Informationen für Nachfrager und Anbieter - Zweck von Informationen:

Beeinflussungsgrößen des Nachfrageverhaltens:

Die Nachfrage ist abhängig vom Preis!